Bagatellschaden
Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen
Dem Geschädigten ist es nicht immer möglich , vor der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen abzusehen, ob die sog. Bagatellschadensgrenze von etwa 700 bis 750 € erreicht ist oder nicht, stellt sich die Frage ohnehin, ob es nicht zulässig ist, bei niedrigen Schäden einen Sachverständigen zumindest mit der Erstellung der erforderlichen Fotodokumentation und eines Kostenanschlags bzw. eines Kurzgutachtens für eine angemessene niedrige Vergütung zu beauftragen.
Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen
Dem Geschädigten ist es nicht immer möglich , vor der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen abzusehen, ob die sog. Bagatellschadensgrenze von etwa 700 bis 750 € erreicht ist oder nicht, stellt sich die Frage ohnehin, ob es nicht zulässig ist, bei niedrigen Schäden einen Sachverständigen zumindest mit der Erstellung der erforderlichen Fotodokumentation und eines Kostenanschlags bzw. eines Kurzgutachtens für eine angemessene niedrige Vergütung zu beauftragen.