Frank Frahm

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Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die veranschlagten Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeuges. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden wird aber auch dann gesprochen, wenn die Reparaturkosten, die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen (Kaskoschaden lt. AKB).
 
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Der vom Sachverständigen festgesetzte Restwert beträgt 0,00 EUR. z.B.: ein Fahrzeug ist völlig ausgebrannt.
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