Frank Frahm

Ihr Kfz-Sachverständigenbüro besser gut beraten…

Ersatzteilaufschlag
Die meisten Fahrzeughersteller geben für ihre Ersatzteile gegenüber den Werkstätten unverbindliche Preisempfehlungen (sog. UPE) ab, an die sich die Ersatzteilhändler und Werkstätten aber nicht zu halten brauchen. Deshalb werden vielfach örtlich noch sog. UPE-Aufschläge gemacht, d. h. es werden bestimmte Prozentsätze zwischen 3% bis 20% auf die empfohlenen Richtpreise aufgeschlagen. Die Sachverständigen kalkulieren den notwendigen Reparaturumfang regelmäßig so, daß sie die Aufschläge bei den Ersatzteilen berücksichtigen.
 
Bei der fiktiven Abrechnung wird der Ersatzteilzuschlag vom Schadensgutachten in Abzug gebracht, mit dem Hinweis, dass diese Kosten nur erstattet werden, wenn der entsprechende Nachweis erbracht wird.
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