Frank Frahm

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Vor u. Altschäden
Schäden die an einen verunfallten Fahrzeug vor Schadeneintritt vorhanden waren, bezeichnet der Sachverständige in Gutachten als Vorschaden. Man unterscheidet zwischen reparierten und unreparierten Vorschäden (auch Altschaden genannt).
 
Im Gutachten werden Abzüge gemacht, für unreparierte Vorschäden, die im Rahmen der Unfallreparatur mit repariert werden. Im Haftpflichtschaden Abzug für "Wertverbesserung", im Kaskoschaden "Neu für Alt Abzug".
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