Frank Frahm

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Ab- und Anmeldekosten - Stilllegungskosten - Ummeldekosten - Zulassungskosten
Die mit der Abmeldung eines totalgeschädigten Fahrzeugs sowie die mit der Neuanmeldung des Ersatzfahrzeugs entstehenden Kosten (auch Ummeldekosten genannt) werden in der Regel mit einem Pauschalbetrag berechnet, wobei von den Gerichten sehr unterschiedliche Beträge zugesprochen werden.
 
 
Von der Frage der pauschalen Bewertung ist das andere Problem zu trennen, ob der Ersatz der Ummeldekosten den Nachweis der Ersatzbeschaffung voraussetzt oder ob diese Schadensposition auch abstrakt (fiktiv) abgerechnet werden kann.
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